AGB - Waldhotel Luise Freudenstadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Waldhotel Luise

Unsere Zimmer stehen am Anreisetag ab ca. 15.00 Uhr und am Abreisetag bis ca. 11.00 Uhr zur Verfügung. Sie wohnen im gemütlichen eingerichteten Hotelzimmer mit Bad oder Dusche/WC, Radio, Farb-TV, Telefon und Balkon.  Während Ihres Aufenthaltes können Sie unseren großzügigen Freizeitbereich mit Sauna, Indoorpool, Dampfbad und Außenanlage im Sommer.

Sollten Sie Ihre getätigte Buchung nicht wahrnehmen können, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.  Bei einem kurzfristigen Buchungsrücktritt von 3 Tagen vor Anreise bis zum Anreisetag berechnen wir 100 % des gebuchten Arrangements, sofern eine anderweitige Vergabe der Zimmer nicht möglich sein sollte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 10/2019
Luisenhotels GmbH & Co. KG Kurtalstrasse 60 - 7687 Bad Bergzabern
Ust-IdNr.: DE131420204 - Steuernummer: 24/203/1939 - GF Frau Birgit Scherer

  1. Der Antrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringungen). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
  2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringungen gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preis genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % vom Differenzbetrag als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
  3. Reservierungen - auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist -, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen), werden nach Ablauf der Frist (Optionsdatum) wieder dem freien Verkauf zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf Zimmer, Leistung und Preis.
  4. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB). Eine etwaige Stornierung muss schriftlich erfolgen. Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch des Hotels vor Anreise
    a) bis 28 Tage Kostenlose Stornierung möglich.
    b) 27. Tag bis 22. Tag 50% des Gesamtbetrages werden berechnet.
    c) 21. Tag bis 15. Tag 80% des Gesamtbetrages werden berechnet.
    d) ab dem 14. Tag 100% des Gesamtbetrages werden berechnet.
    f) Bei Nichtanreise werden 100% des Gesamtbetrages berechnet. Alle Stornierungen bedürfen der Schriftform.
  5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglichen vereinbarten Zeitraum, anderenfalls über 24:00 Uhr bis maximal 3:00 Uhr morgens hinausgehen, wird das Hotel zusätzliche Aufwendungen bei Familienfeiern, wie z. B. Hochzeiten etc., insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
  6. a) Das Hotel ist bemüht Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
    b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
    c) Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
    d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) - c) ist ausgeschlossen.
  7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, innerhalb bestimmter versicherungsmäßig abgedeckter Schäden. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  8. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 7 und §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
  9. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
  10. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden
    nachzuweisen ist.
  11. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  12. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung. öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  13. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden;
    er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  14. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
  15. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel für
    zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigung das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelte Ziffer. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
  16. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein.
    Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
  17. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.
  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Hotels.
  19. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages -
    einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
  20. Bereits gebuchte Massage- bzw. Kosmetiktermine können nur unter Einhaltung den AGB´s unseres Partnerunternehmens  https://www.wellness-im-sueden.de/agb/   storniert werden. Bei kurzfristigeren Stornierungen werden 100% Ausfallkosten fällig - Bitte beachten Sie, dass der Anteil für die Wellness-Anwendungen direkt im Spa bezahlt werden muss, nach der Inanspruchnahme Ihres letzten Behandlungstermins.

AGB's Bankett und MICE

Geschäftsbereich MICE und Bankett

Luisenhotels GmbH & Co. KG
Waldhotel Luise
Wildbader Straße 95
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 - 52079-0
Fax 07441 - 52079-99

Der Antrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringungen). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

    1. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringungen gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preis genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % vom Differenzbetrag als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
    2. Reservierungen - auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist -, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen), werden nach Ablauf der Frist (Optionsdatum) wieder dem freien Verkauf zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf Zimmer/Veranstaltungsraum, Leistung und Preis.
    3. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB). Eine etwaige Stornierung muss schriftlich erfolgen. Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch des Hotels vor Veranstaltung
      • a)bis 40 Tage Es entstehen keine Stornogebühren
      • b) 39. Tag bis 27. Tag Es werden 50% der Miete/Zimmerpreis (Übernachtung/Frühstück) in Rechnung gestellt
      • c) 26. Tag bis 13. Tag Berechnung der Miete/Zimmerpreis 80% und Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (Speisen bzw. Tagungspauschalen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
      • d) 12. Tag bis zum 1. Tag Berechnung der Miete/Zimmerpreis 90% und Ersatz von 75% des entgangenen Umsatzes (Speisen bzw. Tagungspauschalen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
      • e) am Anreisetag Berechnung der Miete/Zimmerpreis 100% und Ersatz von 100% des entgangenen Umsatzes (Speisen bzw. Tagungspauschalen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
      • f) bei Nichtanreise Berechnung der Miete/Zimmerpreis 100% und Ersatz von 100% des entgangenen Umsatzes (Speisen bzw. Tagungspauschalen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziffer 1.
    4. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglichen vereinbarten Zeitraum, anderenfalls über 24:00 Uhr bis maximal 3:00 Uhr morgens hinausgehen, wird das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, wie folgt berechnen: 100 € pro Person & Stunde.

      • a) Das Hotel ist bemüht Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
      • b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung derselben.
      • c) Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
      • d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) - c) ist ausgeschlossen.
    5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, innerhalb bestimmter versicherungsmäßig abgedeckter Schäden. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
    6. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 7 und §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
    7. Unsere Hotelbar ist bis 1:00 Uhr geöffnet. Für eine längere Nutzung bis maximal 3:00 Uhr berechnen wir einen Nachtaufschlag für die Bereitstellung unseres Personals von 35,00 € pro Stunde & Person.
    8. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
    9. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
    10. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
    11. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung. öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
    12. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
    13. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
    14. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigung das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
    15. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
    16. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind ab Rechnungsdatum sofort ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.
    17. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Hotels.
    18. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
    19. Bereits gebuchte Massage- bzw. Kosmetiktermine können nur bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigeren Stornierungen werden 100% Ausfallkosten fällig.